KEIN SPIEL MIT DEM FEUER


Wir bieten ein vielfältiges Leistungsspektrum, das auf Gesamtheitlichkeit ausgelegt ist. Wir möchten sicherstellen, den Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden und nicht nur isolierte Dienstleistungen, sondern eine ganzheitliche Lösung präsentieren zu können. Ergänzend zur Planung stellen wir Leistungen aus dem Bereich des Ingenieurwesens zur Verfügung. Wir begleiten Projekte von der Planung über die Umsetzung bis hin zur dauerhaften Betreuung. Durch unsere Expertise sind wir zentrale Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen im laufenden Betrieb. Darüber hinaus konzipieren wir Lösungen für temporäre Projekte, Bau- oder Nutzungszustände. Bei Bedarf integrieren wir Aspekte der Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Instandhaltung und Wiederverwendung, um sicherzustellen, dass unsere Lösungen nicht nur effektiv, sondern auch umweltbewusst sind. Diese integrative Herangehensweise ermöglicht es uns, maßgeschneiderte und zukunftsweisende Lösungen anzubieten.

BRANDSCHUTZNACHWEISE

Für jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist ein Brandschutznachweis erforderlich.
Dieser dient als Nachweis zur Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele. Benötigt werden diese für alle Gebäude im Rahmen eines Bauantrags. Bei Gebäudeklasse 5, Mittel-, Großgarage oder Sonderbauten sind diese zudem prüfpflichtig. Wir erstellen Nachweise entsprechend den Anforderungen der Landesbauordnung für Bestands- und Neubauten.

Brandschutzkonzepte

Für jedes Sonderbauvorhaben ist ein Brandschutzkonzept erforderlich.
Zur Einhaltung des gesetzlichen Schutzzielniveaus, ist es notwendig unter Berücksichtgung der Gesamtsituation ein brandschutztechnisches Konzept zu erstellen. Wir erstellen diese für geregelte Sonderbauten, sowie als schutzzielorientierte Berachtung mittels Risikoanalyse für ungeregelte Sonderbauten.

WETTBEWERBSBETREUUNG
BERATUNG

Im Rahmen von Architekturwettbewerben oder der Entwurfsplanung ist es sinnvoll, Themen des Brandschutzes rechtzeitig in die Planung zu integrieren.
Eine frühzeitige Erarbeitung und Einbindung brandschutztechnischer Belange vereinfacht die weiterführende Planung und beugt unnötigen Planungsänderungen sowie Kostenanpassungen vor. Wir bieten brandschutztechnische Beratung als Betreuung und Konsultation in den frühen Leistungsphasen und Erstellen ganzheitliche Grundlagen und Planungskonzepte.

due dilligence
Bewertung von Immobilien

Bestandsimmobilien auf Mängel und Risiken im Brandschutz fachkundig bewerten zu lassen empfiehlt sich vor dem Kauf, bei geplanten Änderungen oder im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Eine brandschutztechnische Bewertung von Immobilien deckt frühzeitig Mängel auf und zeigt notwendigen Anpassungsbedarf und Möglichkeiten. Untersucht werden Abweichungen und Mängel am bestehenden, genehmigten Zustand des Gebäudes als auch mögliche Risiken geplanter baulicher und nutzungstechnischer Veränderungen.
Wir bieten entsprechende Gebäudeuntersuchungen in verschiedenen Untersuchungstiefen die auf den entsprechenden Zweck angepasst sind.

Bemessung
Begutachtung

Im Bestand ist es für die weiterführende Planung oftmals nötig, die Eigenschaften der vorhandenen Bauteile eindeutig zu bestimmen.
Wenn die Datenlage nicht ausreichend ist, müssen Diese begutachtet und bemessen werden. Bei Bedarf leisten wir Begutachtung vorhander Bausubstanz, Schadbilderfassung, Einordnung von Bauteilen nach DIN 4102 sowie Heißbemessungsverfahren.

Bauvorlagen
Genehmigungsplanung

Oftmals treten Brandschutzthemen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens auf.
Wir als Architekten, prüfen ob eine Baugenehmigung notwendig ist und bieten bei Bedarf vollständige Bauvorlagen zur Baugenehmigung an. Darüber hinaus erarbeiten wir Grundlagen, werten Varianten aus und stimmen den Prozess vollständig mit den zuständigen Behörden ab.

Flucht & Rettungswegpläne Feuerwehrpläne

Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr und dienen in Form einer grafischen Grundrissdarstellung allen im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe.
Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr als Führungsmittel an Einsatzstellen von besonderen baulichen Anlagen. Brandschutzordnungen enthalten zusammenfassende Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.